Energieberatung

Um die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erfüllen, kommt dem Gebäudebereich eine Schlüsselfunktion zu, da auf diesen rund 35 % des Endenergieverbrauchs in Deutschland und rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen entfallen. 

Die Energieberatung ist eine wichtige Hilfe für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die bereit sind, für Energieeinsparung und Umweltschutz Geld, insbesondere in Wärmedämmung, die Erneuerung der Warmwasserbereitung, den Austausch ihrer Heizungsanlage und in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, zu investieren.

Energieeffiziente Gebäudesanierung

Machen Sie Ihr Haus fit für die Zukunft

Einzelmaßnahmen

  • Dämmung der Dach- und Wandflächen, der
    obersten Geschossdecke oder der Kellerdecke
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Austausch der Heizung
  • Heizungsoptimierung ......

      und das mit staatlicher Förderung!

Sanierung zum Effizienzhaus

Vor der Modernisierung
Nach der Modernisierung

Gründe für eine Energieberatung

Nicht nur bei der energieeffizienten Gebäudesanierung sondern auch für Neubauten ist eine neutrale und Herstellerunabhängige Energieberatung von Vorteil.
Die Energieberatung gibt eine Übersicht über die Einsatzmöglichkeiten von Bauteilen, Heizungsanlagen, Dämmstoffen usw., einschl. deren Vor- und Nachteile. 
Der Einsatz von erneuerbarer Energien wird bei der Energieberatung selbstverständlich berücksichtigt. 
(Solarthermie, Wärmepumpen, Fotovoltaik usw.).

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Das passende Förderprogramm für die Modernisierung finden

Bundesförderung für effiziente Gebäude: 

  • Energieberatung (Zuschuss) oder (Steuerliche Förderung)
     
  • Sanierung - Einzelmaßnahmen (Zuschuss) oder (Steuerliche Förderung)
     
  • Sanierung zum Effizienzhaus (Kredit mit Tilgungszuschuss und Zinsvergünstigung)
     
  • Neubau oder Ersterwerb (Kredit mit Tilgungszuschuss und Zinsvergünstigung)

Der Energieausweis

bei Neubau, Vermietung und Verkauf

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, müssen Sie den Käufer oder Mieter 
einen Energieausweis vorlegen.

Energieverbrauchs-
ausweis 

Voraussetzungen für den Verbrauchsausweis

  • über 5 Wohneinheiten
  • unter 5 Wohneinheiten und Baujahr nach 1977
  • unter 5 Wohneinheiten und Baujahr vor 1977 - Nachweis der Einhaltung der Wärmeschutz-verordnung von 1977

Er entsteht auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs, z.B. anhand des Öl- oder Gasverbrauches der letzten 3 Jahre. 

Energiebedarfs-
ausweis 

Voraussetzungen für den Bedarfsausweis

  • wenn die Voraussetzungen für den Verbrauchsausweis nicht erfüllt sind
  • für einen Neubau oder bei bestimmten Modernisierungsmaßnahmen

Es wird die Bausubstanz und die Anlagentechnik, insbesondere für Heizung und Warmwasser, des Gebäudes zugrunde gelegt. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes wird die Energiemenge berechnet, die für Heizung, Lüftung, Klimaanlage und Warmwasser-bereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird.

Gerne beraten wir Sie und 
erstellen Ihnen den 
passenden Energieausweis
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